I. Steuereffekte einer gemeinnützigen Treuhandstiftung
Der Gesetzgeber hat seit 2007 die steuerliche Förderung von gemeinnützigen Stiftungen drastisch verbessert.Zuwendungen in das Stiftungskapital können bis zu EUR 1 Mio. (Verheiratete EUR 2 Mio.) als Sonderausgaben abgezogen werden, und zwar in selbst bestimmter Höhe innerhalb von 10 Jahren, um den optimalen Steuervorteil zu erhalten.
Beispiel
Gründung einer Stiftung mit einem Stiftungskapital von | EUR 600.000,- |
Steuervorteil bei Höchststeuersatz ca. 47 % inklusive Solidaritätszuschlag / Kirchensteuer |
EUR 282.000,- |
Den Höchststeuersatz erreichen Sie ab einem Einkommen von EUR 51.000,- (Verheiratete EUR 102.000,-).
II. Die Vorteile einer Treuhandstiftung
Die bisher in Deutschland gegründeten Stiftungen sind typischerweise
rechtsfähige Vereine, die als solche der Rechtsaufsicht der zuständigen
staatlichen Stellen, z.B. der Regierung von Oberbayern, unterliegen.
Da diese Rechtsaufsicht oft anstrengend und zeitraubend war, haben wir
für Sie eine sogenannte Treuhandstiftung entwickelt, deren entscheidender
Vorteil ist, dass sie keiner Rechtsaufsicht unterliegt.
III. Die 14 wichtigsten Motive, eine Stiftung zu gründen (neben den steuerlichen Vorteilen):
- Ich möchte dem Leben etwas zurückgeben.
- Ich möchte Zeichen setzen.
- Ich möchte Vorbild sein.
- Ich möchte ein Vermächtnis hinterlassen.
- Ich möchte Gutes tun und vorsorgen.
- Ich möchte flüchtigen Konsum verhindern.
- Ich möchte unnötige Erbschafts- und Schenkungssteuern vermeiden.
- Ich möchte behinderte Angehörige versorgt wissen.
- Ich möchte öffentliches Ansehen genießen.
- Ich möchte meinen Erben auch Eigenverantwortung hinterlassen.
- Ich möchte meine Kinder gezielt versorgen.
- Ich möchte Positives bewegen und dem Leben einen Sinn geben.
- Ich möchte mich endlich aktiv engagieren.
- Ich möchte das Leid der Menschen lindern.